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   VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 11-IV-22   

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VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 11-IV-22 (https://dejure.org/2022,11828)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 12.05.2022 - 11-IV-22 (https://dejure.org/2022,11828)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 12. Mai 2022 - 11-IV-22 (https://dejure.org/2022,11828)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18

    Unangreifbarkeit gerichtlicher Entscheidungen über die Zurückweisung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 11-IV-22
    Auf das in Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf verbürgte Recht können sich alle Verfahrensbeteiligten berufen, wobei die Gerichte das Verfahren so zu gestalten haben, dass alle Verfahrensbeteiligten auf seinen Gang und auf sein Ergebnis aktiv Einfluss nehmen können (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 62-IV-05).

    Die Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts sind insoweit der Nachprüfung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes entzogen, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV-19 [HS]; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18 m.w.N.).

    Darüber hinaus umfasst das verfassungsrechtliche Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf in seiner Ausprägung als allgemeiner Justizgewährungsanspruch auch die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes, der die grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Verfahrensgegenstandes ermöglichen muss (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 51-IV-18 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 2 BvR 2259/17 - juris Rn. 18; Beschluss vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 - juris Rn. 29).

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 11-IV-22
    Danach darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise und damit objektiv willkürlich erschwert werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2021 - Vf. 30-IV-21 [HS]; Beschluss vom 6. Mai 2021 - Vf. 21-IV-21; Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 60-IV-13; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005, BVerfGE 112, 185 [207 f.]).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 11-IV-22
    Allein der Umstand, dass ein Gesetz unbestimmte, der Auslegung und Konkretisierung bedürftige Begriffe verwendet, verstößt weder gegen das Willkürverbot noch gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz der Normenklarheit und Justitiabilität (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 1974, BVerfGE 37, 132 [142]).
  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 110-IV-19

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidungen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 11-IV-22
    Die Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts sind insoweit der Nachprüfung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes entzogen, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV-19 [HS]; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 62-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 11-IV-22
    Auf das in Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf verbürgte Recht können sich alle Verfahrensbeteiligten berufen, wobei die Gerichte das Verfahren so zu gestalten haben, dass alle Verfahrensbeteiligten auf seinen Gang und auf sein Ergebnis aktiv Einfluss nehmen können (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 62-IV-05).
  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 60-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 11-IV-22
    Danach darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise und damit objektiv willkürlich erschwert werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2021 - Vf. 30-IV-21 [HS]; Beschluss vom 6. Mai 2021 - Vf. 21-IV-21; Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 60-IV-13; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005, BVerfGE 112, 185 [207 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 110-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 11-IV-22
    Auf das in Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf verbürgte Recht können sich alle Verfahrensbeteiligten berufen, wobei die Gerichte das Verfahren so zu gestalten haben, dass alle Verfahrensbeteiligten auf seinen Gang und auf sein Ergebnis aktiv Einfluss nehmen können (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 62-IV-05).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 30-IV-21
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 11-IV-22
    Danach darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise und damit objektiv willkürlich erschwert werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2021 - Vf. 30-IV-21 [HS]; Beschluss vom 6. Mai 2021 - Vf. 21-IV-21; Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 60-IV-13; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005, BVerfGE 112, 185 [207 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 38-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 11-IV-22
    Insbesondere darf der Zugang zu den Gerichten nicht durch überspannte Anforderungen an die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe erschwert werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 38-IV-16 [HS] m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 21-IV-21
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 11-IV-22
    Danach darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise und damit objektiv willkürlich erschwert werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2021 - Vf. 30-IV-21 [HS]; Beschluss vom 6. Mai 2021 - Vf. 21-IV-21; Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 60-IV-13; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005, BVerfGE 112, 185 [207 f.]).
  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

  • BVerfG, 18.12.2017 - 2 BvR 2259/17

    Gerichtliche Sachaufklärungspflicht bei Hinweisen auf Foltergefahr in

  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 113-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 4-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen nichtgegebenen

  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 51-IV-18

    Rehabilitierungsanspruch wegen einer Unterbringung zur Heimerziehung in einem

  • KG, 30.09.2014 - 2 Ws 342/14

    Pflichtverteidigerbestellung für Sicherungsverwahrten in Vollzugssachen

  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 66-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 115-IV-18
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 23-IV-21
  • OLG Celle, 28.08.2014 - 1 Ws 355/14

    Förderung der Therapiebereitschaft bei drohender Sicherungsverwahrung durch

  • VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 123-IV-08
  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 60-IV-19

    Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte aus der Verfassung des

  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 77-IV-23
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 49-IV-22

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Zuweisungsentscheidung eines

    Hierauf können sich alle Verfahrensbeteiligten berufen, wobei die Gerichte das Verfahren so zu gestalten haben, dass alle Verfahrensbeteiligten auf seinen Gang und auf sein Ergebnis aktiv Einfluss nehmen können (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 62-IV-05).

    Die Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts sind insoweit der Nachprüfung des Verfassungsgerichtshofes entzogen, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV-19 [HS]; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18 m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 48-IV-22
    Hierauf können sich alle Verfahrensbeteiligten berufen, wobei die Gerichte das Verfahren so zu gestalten haben, dass alle Verfahrensbeteiligten auf seinen Gang und auf sein Ergebnis aktiv Einfluss nehmen können (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 62-IV-05).

    Die Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts sind insoweit der Nachprüfung des Verfassungsgerichtshofes entzogen, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV-19 [HS]; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18 m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 24-IV-22

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verpflichtung des Freistaates

    Die Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts sind insoweit der Nachprüfung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes entzogen, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22 m.w.N..; vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2003, NStZ-RR 2003, 282).
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